Die Bürgerinitiative

Was ist eine Bürgerinitiative?

Die Bürgerinitiative :

  • hat ihren Wortursprung im lateinischen initium und bedeutet so viel wie Anfang, Beginn, Anstoß,
  • wird von den Bürgern aus der Bevölkerung heraus gebildet (basisdemokratische Gruppe),
  • hat lediglich eine informelle Struktur bzw. bildet einen organisatorisch lockeren Zusammenschluss, da sie oft spontan und meist zeitlich begrenzt ist,
  • entsteht aus einem konkreten Anlass und richtet sich gegen gesellschaftliche Defizite (häufig bei unmittelbar Betroffenen),
  • ist die Reaktion auf eine als mangelhaft und nicht im Sinne der Bürger empfundene Problemlösung der Gemeinde,
  • hat das Ziel diese Probleme durch Aktionen ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken und dadurch Druck auf die öffentliche Stelle auszuüben,
  • beschränkt sich auf ein stark eingegrenztes Problem (Ein-Punkt-Organisation),
  • weist eine charakteristische Unabgeschlossenheit auf.

     

Welche Rechtsgrundlage hat eine Bürgerinitiative?

Die für das Gründen und Handeln von Bürgerinitiativen wesentlichen rechtlichen Grundlagen, sind im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) enthalten.
 
Art. 8 GG
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Art. 9 GG
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
 
Mögliche Rechtsformen:

  • eingetragener, rechtsfähiger Verein
  • nichtrechtsfähiger Verein
  • Aktionsbündnis von Einzelpersonen
Grafik Ablauf Bürgerinitiative

    Wie können die Ziele einer Bürgerinitiative erreicht werden?

    • Beeinflussung der politischen Willensbildung durch

    - Organisation und Durchführung von Informations- und Diskussionsveranstaltungen mit Vertretern von Parteien und Gremien
    - kritische Leserbriefe

    • Beteiligung am Wahlkampf durch

    - Verteilung von Flugblättern
    - Unterschriftensammlungen
    - Demonstrationen
    - Verfassung von Presseartikeln                                                                                     

    • Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
    • Petitionen

    Somit kann durch eine Bürgerinitiative sowohl direkt, als auch indirekt Einfluss auf die Entscheidungen von Verwaltung und Regierung genommen werden.
         

    Offizielle Statistiken für erfolgreiche Bürgerinitiativen gibt es nicht, dafür aber viele, teils spektakuläre Beispiele:

    • Grube Messel
    • Hammermühle in Ober-Ramstadt
    • Wiederaufbereitungsanlage in Wackersdorf
    • Boxberg
    • Petition „Für den Erhalt der Linden am Riveufer“  Stadt Halle (Saale) vom 24. Oktober 2018  

    oder auf europäischer Ebene:

    • erste Europäische Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht-Right2Water“
    • europäische Bürgerinitiative „Stop Vivisection“, gegen experimentelle Tierversuche zur Forschung und Erkenntnisgewinnung vom 1. November 2013 (momentan in Arbeit)  

     

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