Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung
Gemeinsam mit den beteiligten Akteuren laden wir Sie ein, sich als Bürger aktiv an der Gestaltung und Entwicklung unserer Stadt zu beteiligen und Ihre Möglichkeiten der demokratischen Mitbestimmung zu nutzen.
Wir fassen Ihnen hier die wichtigsten Links zu Terminen und weiterführende Links zum Thema Bürgerbeteiligung zusammen, die auch in den betreffenden Themenbereichen auf dem Stadtportal von Halle (Saale) und im Amtsblatt veröffentlicht wurden. Gemeinsam mit den beteiligten Akteuren laden wir Sie ein, sich als Bürger aktiv an der Gestaltung und Entwicklung unserer Stadt zu beteiligen und Ihre Möglichkeiten der demokratischen Mitbestimmung zu nutzen.
Bürgerbeteiligung in der Stadt Halle
Immer mehr Bürgerinnen und Bürger setzen sich unter Nutzung ihrer Erfahrungen, Bedürfnissen und Interessen aktiv für die Gestaltung ihres sozialen Umfeldes ein. Um diese Bürgerbeteiligung zu unterstützen, hat die Stadt Halle (Saale) im Nachfolgenden eine Arbeitshilfe für die aktive Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsfindungen geschaffen. Die Grundlage dafür bilden, neben dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, der Landesverfassung LSA und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung vom 17.06.2014.
Einwohner oder Bürger?
Gemäß § 21 KVG LSA ist zunächst einmal zwischen Einwohnern und Bürgern zu unterscheiden, um festlegen zu können, auf welche Art und Weise sich die Öffentlichkeit an Entscheidungsfindungen beteiligen kann.
(1) Einwohner einer Kommune ist, wer in dieser Kommune wohnt.
(2) Bürger einer Kommune sind die Einwohner, die
- Deutsche im Sinne des Artikels 116 GG sind,
- oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in dieser Kommune wohnen.
Einwohner mehrerer Kommunen sind Bürger nur der Kommune, in der sie ihre Hauptwohnung haben.
Einwohnerdialoge - Bürgerbeteiligung in den Stadtteilen
Einwohnerdialoge bieten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich frühzeitig an Prozessen in ihrem unmittelbaren Wohn- und Arbeitsumfeld zu beteiligen und Fragen und Anregungen einzubringen.
Möglichkeiten der politischen Bürgerbeteiligung
Bürgerbeteiligung bei der Stadtentwicklung/Bauleitplanung
Hinsichtlich der Bauleitplanung werden alle Zeiträume und Termine im Rahmen der öffentlichen Beteiligung im Amtsblatt veröffentlicht sowie inhaltlich auf halle.de gezeigt. Ansonsten werden die Verfahren in den Gremien Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss behandelt. Informationen dazu sind im Ratsinformationssystem hinterlegt. Ausgewählte B-Planverfahren werden auch in den Zukunftswerkstätten vorgestellt.
Hier finden Sie Informationen zu den laufenden Bauleitplanverfahren der Stadt Halle (Saale) mit ihrem aktuellen Verfahrensstand und den zugehörigen Beschlüssen der Ausschüsse und des Stadtrates.
Bekanntmachungen zu den aktuell laufenden Bauleitplanverfahren (Aufstellungsbeschlüsse / Beschlüsse über die Durchführung eines FNP-Änderungsverfahrens, frühzeitige Beteiligungen, förmliche Beteiligungen und Satzungsbeschlüsse bezüglich Änderungen des Flächennutzungsplanes)
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Bauleitplanverfahren (Flächennutzungs- und Bebauungsplan), 1. Stufe (Rohkonzept für die Planung liegt vor, das bereits die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ausreichend konkret darstellt. Die Planung ist dabei aber noch flexibel und nicht bis in alle Einzelheiten ausgearbeitet). Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, Einsicht zu nehmen und Stellungnahmen dazu abzugeben.
Öffentliche Auslegung: Beteiligung der Öffentlichkeit in Bauleitplanverfahren (Flächennutzungs- und Bebauungsplan), 2. Stufe: Hier sehen Sie, welche Bauleitpläne gerade öffentlich ausgelegt werden. Die Öffentlichkeit hat hier einen Monat Zeit, Einsicht zu nehmen und Stellungnahmen dazu abzugeben.
Auch im Amtsblatt finden Sie zahlreiche Informationen zu Bauleitverfahren, Bekanntmachungen, Bürgerbeteiligungen und Veranstaltungen.