Halle Neustadt-Passage

Handlungskonzept "Halle-Neustadt 2030"

Erfahren Sie mehr über das Handlungskonzept "Halle-Neustadt 2030" und informieren Sie sich über Ergebnisse.

Der Stadtteil Neustadt gilt als wesentliches Beispiel der Nachkriegsmoderne in Deutschland und Europa, sowohl in der städtebaulichen als auch in der architektonischen Betrachtung. Die bauliche Entwicklung war im Jahr 1989 mit neun Wohnkomplexen für ca. 90.000 Einwohnerinnen und Einwohner mit kleinen Wohnkomplexzentren und einem ca. 16 ha großem Stadtzentrum mit einem angegliederten Bildungs- und Sportkomplex nahezu vollendet. Nach der politischen Wende und dem sich vollziehenden Wandel der wirtschaftlichen Entwicklung sowie der damit einhergehenden Abwanderung der Bevölkerung am Ende der 1990er Jahre trat ein massiver Bedeutungsverlust des Stadtteils ein. Dies beschleunigte sich durch die zunehmende Sanierungstätigkeit in der Innenstadt und dem Bau von Eigenheimen in Halle (Saale) und umliegenden Gemeinden. Seitdem unterliegt der Stadtteil Neustadt aufgrund der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen sowie sich fortwährend ändernder Wohnansprüche stets einem Wandel.

Aufgrund der besonderen Situation im Stadtteil ist Neustadt bereits seit dem Jahr 2000 Bestandteil der Städtebauförderung, zuerst im Rahmen des Programms Urban 21 und seit dem Jahr 2001 als Teil des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt“. Als Vorrausetzung dafür und als Grundlage für die Umsetzung konkreter Maßnahmen wurde im Jahr 2000 ein Integriertes Handlungskonzept erarbeitet, das im Jahr 2009 ein erstes und im November 2015 ein zweites Mal fortgeschrieben wurde.

Nach fünf Jahren aktiver Programmlaufzeit soll das aktuell wirksame Integrierte Handlungskonzept „Soziale Stadt“ Neustadt 2025 für die Förderperiode 2015-2020 zwischenevaluiert und für die Phase bis 2030 fortgeschrieben werden. Dies ergibt sich nicht nur mit Blick auf die weiterhin bestehenden Herausforderungen im Stadtteil, sondern auch aufgrund der vom Gesetzgeber angepassten Programmstruktur der Städtebauförderung im Jahr 2020.

Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“

Die Städtebauförderung wird mit In-Kraft-Treten der Verwaltungsvereinbarung 2020 zukünftig unter Beibehaltung der bisherigen Förderinhalte drei, statt bisher sechs, Förderprogramme beinhalten. Das bisherige Programm „Soziale Stadt“ wird mit dem neuen Programm „Sozialer Zusammenhalt“ als eines der nunmehr drei zentralen Handlungsfelder eigenständig fortgeführt.

Die Programmziele beinhalten weiterhin, die Wohn- und Lebensqualität sowie die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen, die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken. Im neuen Programm werden das Quartiermanagement und die Mobilisierung von Teilhabe und ehrenamtlichem Engagement stärker betont.

Die Finanzhilfen des Bundes zur Förderung von Maßnahmen werden weiterhin für Investitionen in städtebauliche Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf eingesetzt. Diese sind aufgrund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt. Im Sinne einer ganzheitlichen Perspektive sind die bereits vor Ort bestehenden Projekte, Ressourcen, Programme oder Netzwerke zu bündeln und in die Förderung der Stadtteile einzubeziehen.

Damit soll ein Beitrag

  • zur Erhöhung der Lebensqualität und Nutzungsvielfalt,
  • zur Steigerung der Generationengerechtigkeit sowie Familienfreundlichkeit,
  • zur Verbesserung der Chancen auf Teilhabe und Integration sowie
  • zur Förderung lebendiger Nachbarschaften und
  • zur Stärkung des sozialen Zusammenhaltes geleistet werden.

Fördervoraussetzung ist ein unter Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner erstelltes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (hier: Handlungskonzept), in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind. Die Fördermittel können eingesetzt werden für Investitionen in städtebauliche Maßnahmen, insbesondere in folgenden Maßnahmengruppen zur:

  • Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse, des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raumes, um das Gebiet städtebaulich aufzuwerten, die Wohn- und Lebensqualität für die Einwohnerinnen und Einwohner zu steigern, die Bildungschancen und die Wirtschaftskraft im Quartier zu verbessern und die Sicherheit und Umweltgerechtigkeit zu erhöhen,
  • Verbesserung kinder-, familien- und altengerechter bzw. weiterer sozialer Infrastrukturen, um die Nutzungsvielfalt im Stadtteil zu erhöhen und den Zusammenhalt zu stärken,
  • Verbesserung der Integration benachteiligter Bevölkerungsgruppen und von Menschen mit Migrationshintergrund,
  • Umsetzung von Grün- und Freiräumen sowie Maßnahmen der Barrierearmut bzw. -freiheit,
  • Koordinierung der Vorbereitung, Planung und Umsetzung der Maßnahmen im Gebiet sowie Beteiligung und Mitwirkung der Einwohnerschaft und Mobilisierung ehrenamtlichen Engagements, Quartiermanagement, Erarbeitung und Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts.

Unter Berücksichtigung der Leitlinien des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Halle 2025 und der Entwicklung aus der vorangegangenen Förderperiode ergeben sich Entwicklungsziele für den Stadtteil Neustadt, aus denen sich wiederum Handlungsziele und Handlungsfelder für das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ ableiten. Wie vorstehend erläutert, generiert sich das Integrierte Handlungskonzept somit aus dem ISEK Halle 2025 und stellt neben den vorhandenen Fachkonzepten einen Teil der konkret zugeschnittenen Konzeptionen zur Gewinnung von Fördermitteln für Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf dar.

Die Online-Beteiligung ist abgeschlossen.

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