Riebeckplatz Zukunftszentrum
Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) hat in seiner Sitzung am 15. Juli 2020 beschlossen, gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 174 „Riebeckplatz“ (Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Halle vom 21.11.2018) mit geändertem Geltungsbereich aufzustellen (Vorlage-Nr. VII/2020/01145).
Der Bebauungsplan Nr. 174 „Riebeckplatz“ soll in Teilbebauungsplänen Planungsrecht für den Bereich des Riebeckplatzes in direkter Nachbarschaft zum Hauptbahnhof schaffen.
Der Bebauungsplan Nr. 174.2 "Riebeckplatz Zukunftszentrum" ist Bestandteil des Bebauungsplans Nr. 174 „Riebeckplatz“. Er soll Planungsrecht für das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation sowie für die Umgestaltung des öffentlichen Raums am Riebeckplatz schaffen.
Das Plangebiet umfasst weite Teile des Riebeckplatzes und damit überwiegend verkehrlich genutzte Flächen, u.a. die Parkplätze an der Volkmannstraße und an der Magdeburger Straße und die beiden verkehrlich genutzten Brücken. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 7,8 ha.
Das städtebauliche Konzept baut auf dem vom Stadtrat beschlossenen „Strukturkonzept Riebeckplatz“ und der Fortschreibung als Grundlagenbeschluss „Transformation Grünflächen und Verkehr am Riebeckplatz“ auf und setzt die darin formulierten Ziele in Planungsrecht um.
Der Bebauungsplan Nr. 174.2 kann nicht aus dem rechtskräftigen wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden. Deswegen wird für einen Teilbereich die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Halle (Saale), lfd. Nr. 40 „Sonderbaufläche Zukunftszentrum Deutsche Einheit, Riebeckplatz“ im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 174.2 vorgenommen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB gibt vom 25. Oktober 2024 bis zum 11. November 2024 es zwei Möglichkeiten für Interessierte sich einzubringen:
-
Online: Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 174.2 „Riebeckplatz-Zukunftszentrum“ kann über das Internet-Portal der Stadt Halle (Saale) eingesehen und Stellungnahmen können via E-Mail an planen@halle.de übermittelt werden.
-
Vor Ort: Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 174.2 „Riebeckplatz-Zukunftszentrum“ wird außerdem in der Neustädter Passage 18, 06122 Halle (Saale), im Foyer, ausgelegt. Eine Angabe einer Stellungnahme ist hier schriftlich oder nach telefonischer Anmeldung auch als Niederschrift möglich.
Der Bestandsplan der sowie der der Änderungsplan zur 40. Änderung des Flächennutzungsplans der „Sonderbaufläche Zukunftszentrum Deutsche Einheit, Riebeckplatz“ sind den Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren als Anlagen beigefügt.
Näheres ist auch im Amtsblatt vom 11.Oktober 2024 nachzulesen.