Vorschläge für Maßnahmen zur Abfallvermeidung
Hier erhalten Sie detaillierte Informationen zu den Maßnahmen zur Abfallvermeidung, der stofflichen Wiederverwendung und des Recyclings von Abfällen.
Das Konzept zur Abfallvermeidung, der stofflichen Wiederverwendung und des Recyclings von Abfällen der Stadt Halle (Saale) unterteilt sich in fünf Handlungsfelder. Untenstehend finden Sie eine Auflistung der bisherigen Maßnahmenideen. Sofern Sie selbst Maßnahmen einreichen wollen, senden Sie diese bitte über das dafür eingerichtete Formular oder per E-Mail an umwelt@halle.de.
Wir haben schon einige Zuschriften erhalten. Wir möchten die Vorschläge zur Abfallvermeidung, der stofflichen Wiederverwendung und des Recyclings hier veröffentlichen und kommentieren. Einige Zuschriften erhalten eine persönliche Antwort.
Haushalt
- Aufklärungskampagne in Großwohnanlagen zur Abfalltrennung
- Unterstützung von Initiativen zur Abfallvermeidung (z.B. gegen Lebensmittelverschwendung,…)
- Prüfung der Einführung einer Pflichtbiotonne
- Verstärkung der Kooperation mit bestehenden Gebrauchtwarenkaufhäusern (Caritas, Stadtmission)
- Reaktivierung Brauchbar (Tauschbörse der Stadt Halle)
- Prüfung Wiederverkauf von gebrauchsfähigen Möbeln durch die HWS GmbH
- Pilotprojekt Mehrwegwindeln (in Zusammenarbeit mit der HWS GmbH, der Partei DIE GRÜNEN und dem Elisabeth Krankenhaus)
- Anlegen einer Informationsplattform zu Abfallvermeidungsmaßnahmen (Foodsharing/Fairteiler, Repair-Cafés, Flohmärkte, Secondhandläden)
- Förderung der Aufkleber „keine Werbung“
Folgende teilweise thematisch zusammengefasste Vorschläge haben die Stadt Halle (Saale) bisher erreicht:
Feste Abholplätze sind eine Möglichkeit, Dinge zum Verschenken anzubieten. Die Kosten für die Beräumung der Dinge, die von anderen auch nicht gebraucht werden, müsste die Stadt tragen. Schon jetzt werden Glascontainerstandplätze gelegentlich zum Ablagern von Sperrmüll missbraucht. Auch ist das subjektive Empfinden der Bevölkerung sehr unterschiedlich bei der Einschätzung, was sich tatsächlich noch zum Verschenken eignet.
Es wird jedoch überlegt, einen Plätz anzulegen und zu testen, wie das Angebot angenommen wird.
Des Weiteren wird die Einrichtung einer Second-Hand-Zone unter der Überdachung am Wertstoffmarkt Äußere Hordorfer Straße 12 geprüft. Kunden/Bürger sollen dort noch nutzbare Möbel/Gegenstände im Bewusstsein, dass diese wiederverwendet werden können, abstellen dürfen. Die Nutzung ist freiwillig. Andererseits können interessierte Bürger dort nach vorheriger Rücksprache mit den Mitarbeitenden auch Gegenstände/Möbel entnehmen. Elektrogeräte bleiben grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Vorschlag ist schwer umsetzbar. Da es sich um Material handelt, welches einen nicht unerheblichen Platzbedarf hat, müssten Lagerkapazitäten geschaffen werden. Zusätzlich müsste Personal zur Herausgabe vorhanden sein. Für eine privatwirtschaftliche Initiative ist das aber ein gangbarer Weg.
So nutzen Unternehmen in einigen Kommunen bereits die APP repacket, um darauf aufmerksam zu machen, dass sie einen entsprechenden Service anbieten.
Grundsätzlich ist Briefkastenwerbung – hierunter fallen auch Anzeigenblätter und Zeitungsbeilagen –zulässig und zunächst nicht als verbotene Werbung zu qualifizieren. Werbung ist nur zulässig, wenn der Umworbene nicht mitgeteilt hat, dass er keine Werbung wünscht. Die Regelung, nur Werbung zu verteilen, wenn der Empfänger das ausdrücklich wünscht, kann deshalb nicht umgesetzt werden.
Es wird aber geprüft, ob „Bitte-keine-Werbung-Aufkleber“ vermehrt und zielgerichtet an die Bevölkerung ausgegeben werden können.
Die Durchführung müsste durch engagierte Hallenser Akteure und Akteurinnen erfolgen. Im kleinen Maßstab wird dies bei Stadtteilfesten u. ä. schon durchgeführt.
Dies ist eine Entscheidung, bei der die Stadt Halle (Saale) keinen Einfluss auf die bestehende Rechtsprechung hat.
Eine Verteilung von Vorsortiergefäßen für alle Haushalte ist auf Grund der damit verbundenen Kosten nicht möglich.
Diese Anregungen werden in das Konzept aufgenommen und umgesetzt.
Grundsätzlich ist das eine gute Idee. Deren Realisation hängt jedoch stark von den verfügbaren finanziellen Mitteln ab. In Halle wird deshalb vorerst ein Pilotprojekt zum Thema Stoffwindeln realisiert.
In Halle (Saale) gibt es bereits 3 Fairteiler (Am Hühnermanhatten, bei den Franckeschen Stiftungen und im Innenhof des Juridicums). Diese werden jedoch von privaten Initiativen betreut.
Der Vorschlag wird in das Konzept aufgenommen. Gleichzeitig wollen wir auf folgende bereits bestehende Angebote Aufmerksam machen.:
- Bibliothek der Dinge; zur Website
- Halle Depot; zur Website
- Technikleihe des Sturas der MLU (Nur für Studierende); zur Website
Dies kann nur durch die Eigentümer/Mieter eines Quartiers selbst geplant und durchgeführt werden.
Mehr Öffentlichkeitsarbeit ist möglich, die „Belohnungen“ werden geprüft.
Die Kosten für die Wertstoffmärkte werden über die Abfallgebühren bezahlt, weitere Wertstoffmärkte würden dementsprechend eine Steigerung der Abfallgebühren bedeuten.
Kleinere Elektrogeräte können auch bereits an verschiedenen Wertstoffcontainerplätzen zurückgegeben werden. Eine Übersicht dazu findet man hier.
(Bei der Karte können über das Kartensymbol, oben rechts in der Ecke, explizit die Elektroaltgerätecontainer angezeigt werden)
Grundsätzlich können Sie Elektroschrott auch bei Händlern abgeben. Seit dem 1. Juli 2022 können Sie das zudem auch in großen Lebensmittelgeschäften/Discountern, die Elektroartikel verkaufen.
Bei größeren Alt-Geräten erfolgt die Rücknahme im Tausch alt gegen neu.
Zur Thematik „Entsorgung von Elektroaltgeräten“ ist noch weitere Öffentlichkeitsarbeit notwendig. Das wird in das Konzept aufgenommen.
Der Bürger meint, die teilweise veraltete Beschriftung der Biotonnen mit dem Vermerk, dass keine Speisereste in die Biotonne gehören. Speisereste dürfen in der Biotonne entsorgt werden. Die Änderung der Beschriftung der Biotonnen erfolgt bei Neuaufstellung und Umtausch der Tonnen. Dies gehört zum täglichen Geschäft der HWS GmbH. Eine Aufnahme in das Konzept erfolgt nicht.
Die Beschriftung der Müllstandplätze kann nur durch den jeweiligen Vermieter erfolgen. Eine Aufnahme in das Konzept erfolgt nicht.
Hier ist es davon abhängig, ob der Supermarkt die Nutzung seiner Fläche zur Glasentsorgung zulässt. Die Stadt Halle (Saale) hätte gern mehr Standplätze zur Glasentsorgung. Leider sind nicht genug geeignete Flächen vorhanden.
Die Ermittlung der Müllgebühren auf Grundlage der Verwiegung der realen Abfallmengen in den einzelnen Tonnen und die damit einhergehende Gebührengerechtigkeit für die einzelnen Nutzer ist ein grundsätzlich nachvollziehbarer Wunsch.
Gerade in Großwohnanlagen oder Mehrfamilienhäusern hat der Einzelne jedoch wenig Einfluss auf die Abfallgebühr und dementsprechend wäre die erzieherische Wirkung einer vermeintlichen Gebührengerechtigkeit gering.
Dahingegen wäre sogar zu erwarten, dass Abfälle vermehrt über „alternative Wege“ (fremde Abfallbehälter, Wertstofftonnen, öffentliche Papierkörbe, Grünflächen…) entsorgt werden würden, um die eigenen Abfallgebühren zu minimieren. Das wiederum würde die Kosten für die Allgemeinheit erhöhen und ist dementsprechend abzulehnen. Ein entsprechendes Pilotprojekt mit Müllschleusen in Halle, bestätigte bereits diese Entwicklung.
Argumentiert wurde hier damit, dass es am gesündesten ist, unverarbeitete Produkte (Obst und Gemüse kommen ohne Verpackung aus) anstelle von verarbeiteten, verpackten Produkten zu konsumieren. Dieser Vorschlag hat nur im weitesten Sinne etwas mit Abfallvermeidung zu tun und eine Ernährungsberatung würde außerhalb des Rahmens eines Abfallvermeidungskonzepts liegen.
Wird in das Konzept aufgenommen
Ein klassisches Gebrauchtwarenkaufhaus kann auf Grund der hohen Kosten nicht umgesetzt werden. Geprüft wird jedoch die Einrichtung eines Second-Hand-Bereiches auf dem Wertstoffmarkt in der Äußeren Hordorfer Straße 12.
Die Aktion läuft im Saarland. Die gesammelten Brillen, Briefmarken, … müssen dort abgegeben werden. Dies ist logistisch nicht möglich. Einige der gesammelten Dinge (z. B. Kronkorken, Aludeckel) können über die gelbe Tonne entsorgt werden. Im Saarland sicher eine gute Idee. Hier nicht umsetzbar.
Gewerbe
- Informationen und Beratung von Gewerben bei Gewerbeabfallsortierung, Umsetzung des Verpackungsgesetzes
Folgende teilweise thematisch zusammengefasste Vorschläge haben die Stadt Halle (Saale) bisher erreicht:
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Verkäufer von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebechern, die mit Waren befüllt werden, Mehrwegverpackungen anbieten müssen. Ausnahmen gibt es für Gewerbe mit bis zu 5 Beschäftigten, deren Verkaufsfläche 80m² nicht überschreitet. Diese sind verpflichtet vom Kunden mitgebrachte Mehrwegbehältnisse zu befüllen.
Die Stadt Halle (Saale) hat die Gewerbetreibenden über die Gesetzesänderung informiert. Auch eine Kontrolle findet statt.
Sie können uns gern mitteilen, wo die gesetzlichen Regelungen nicht eingehalten werden, damit eine gezielte Kontrolle stattfinden kann. Senden Sie dafür eine E-Mail an umwelt@halle.de.
Eine Übernahme in das Konzept ist nicht angedacht, da es sich hier um eine bereits bestehende gesetzliche Festlegung handelt.
Die Steuer auf Verpackungen ist durch die Stadt Halle (Saale) nicht durchsetzbar. Hier ist der Gesetzgeber gefragt. Eine Aufnahme in das Konzept erfolgt nicht.
Der Handel bietet teilweise eigene Netze für den Kauf von Obst und Gemüse an, die mehrfach verwendet werden können. Grundsätzlich ist da das Engagement der Bevölkerung gefragt, mit entsprechenden Verpackungen einkaufen zu gehen.
Die Stadt Halle (Saale) kann keinen Einfluss auf das durch die Gewerbetreibenden zu nutzendem Pfandsystem nehmen. Die Einführung eines dementsprechenden freiwilligen einheitlichen Systems für Coffee to go Becher für Halle wurde in der Vergangenheit bereits versucht zu realisieren, ist aber gescheitert.
Eine Aufnahme in das Konzept wird geprüft. Letztendlich lässt sich das aber nur mit einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit realisieren.
Dies kann durch die Stadt Halle (Saale) nicht umgesetzt werden. Hier ist eine bundesweite gesetzliche Regelung notwendig.
Auf Grund der Haushaltslage (Anschaffung und Instanthaltungskosten) ist die Einrichtung von kostenlosen Grillstationen nicht möglich.
Veranstaltungen
- Verbot von Einwegverpackungen auf allen städtischen Veranstaltungen/öffentlichen Einrichtungen/Kultureinrichtungen
- Mülltrennung (Bereitstellung entsprechender Behälter)
- Abfallarme Werbung
Folgende teilweise thematisch zusammengefasste Vorschläge haben die Stadt Halle (Saale) bisher erreicht:
Eine Aufnahme in das Konzept wird geprüft.
Wird in das Konzept aufgenommen
Bildungseinrichtungen
- Begleitung bei der schrittweisen Einführung der Abfalltrennung in Schulen und Kitas
- Informationskampagnen zum Thema Mülltrennung und deren ökonomischen und ökologischen Vorteile, z. B. in Schulen / Kitas über Mülltrennung im Klassenzimmer / Gruppenraum
Folgende teilweise thematisch zusammengefasste Vorschläge haben die Stadt Halle (Saale) bisher erreicht:
Wird in das Konzept aufgenommen.
Wird in das Konzept aufgenommen.
Wird in das Konzept aufgenommen.
Öffentliche Verwaltung
- Papiersparendes Büro durch elektronische Dokumentenverwaltung (E-Akte)
- Ausschließliche Verwendung von Recyclingpapier
- Abfalltrennung in Küchen und Sozialräumen
- Regelmäßige Hinweise zur Abfalltrennung in der Verwaltung
- Kommunales Mehrweggebot für alle öffentlichen Gebäude
Folgende teilweise thematisch zusammengefasste Vorschläge haben die Stadt Halle (Saale) bisher erreicht:
Eine Aufnahme in das Konzept wird geprüft.
Eine solche Aktion hat es in Halle schon einmal gegeben, war aber leider nicht sehr erfolgreich. Die Aufnahme in das Konzept wird nochmal geprüft.
Wird permanent im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten geprüft.
Eine finanzielle Förderung durch die Stadt Halle (Saale) ist nicht möglich.
Wird in das Konzept aufgenommen.
Es gibt bereits folgende Trinkbrunnen in der Stadt Halle (Saale):
- Marktplatz
- Peißnitzinsel (Nähe Gut Gimritz)
- Steintorplatz
An der weiteren Aufstellung von Trinkbrunnen wird gegenwärtig gearbeitet.
Die Idee wird geprüft.
Wird in das Konzept aufgenommen
Die Idee wird geprüft.